Bitte beachten Sie, dass wir vom 23. 12. 2024 bis einschließlich 06. 01.2025 Betriebsurlaub haben.
Ab dem 7. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Egal ob Arzt, Ingenieur oder Steuerberater - jeder Freiberufler und Selbstständige sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.
So gehört eine Betriebsausfallversicherung, vor allem für einen an feste Räumlichkeiten gebunden Betrieb, zu den bedeutenderen betrieblichen Versicherungen. Die größten Risiken stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Neuerdings werden auch häufig Krankheits- und Unfallrisiko versichert. Die Tarifeinstufung - und somit die Beitragshöhe - ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind z.B. das Alter des Versicherungsnehmers, die Anzahl der versicherten Leistungen, die Versicherungssumme und die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit im Schadensfall).
Ein weiterer Vorteil der Betriebsausfallversicherung ist, dass die Beiträge zu den Betriebskosten zählen - im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung des Unternehmers, deren Beiträge Privatausgaben sind. Das sichert Steuervorteile.